Geschlossene Sanierung
Offene Sanierung
Vielen Hauseigentümern ist nicht bekannt, dass die Vorsorge zur Vermeidung von Schäden an den zumeist nicht sichtbaren Abwasseranlagen im Haus, auf dem Grundstück bis hin zum Hauptkanal zu den Eigentümern gehört, genauso wie die meist selbstverständliche Wartung der sichtbaren technischen Anlagen.
Zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Gebäudewerte darf die Wartung der Grundstücksentwässerung nicht vernachlässigt werden. Regelungen im Wassergesetz (HWG) und der Abwassereigenkontrollordnung (EKVO) verpflichten Grundstückseigentümer zu einer aktiven Mitarbeit im Sinne dichter Hausanschlusskanäle. Hier findet häufig noch keine rechtzeitige Kontrolle oder Sanierung von jahrzehntealten Anlagen statt.
Das Inlineverfahren ist eine Sanierungstechnik, die ohne Aufgraben der Oberfläche auskommt. Diese grabenlose Art reduziert einen Sanierungsaufwand erheblich, ist kostengünstiger und vermeidet beispielsweise unschöne Schäden im Garten oder Hofbereich.
Die offene Bauweise ist lediglich bei massiven Schäden nicht vermeidbar. Ansonsten ersetzt die fachgerechte Sanierung mit Inlinern oder Kurzlinern als fest eingebrachte Rohrbeschichtungen im Inneren den Austausch defekt gewordener Rohrteile. Eine langlebige Haltbarkeit ist bei dieser modernen Technik garantiert.